Der Übungsplatz sowie das Vereinsheim mit seinen Einrichtungen stehen allen Mitgliedern der PSK Ortsgruppe Osnabrück und Umgebung e.V. während der Übungsstunden zur Verfügung. Gäste sind
jederzeit herzlich willkommen.
Der Übungsbetrieb findet samstags ab 14.00 Uhr statt. Weitere Übungszeiten sind dem Aushang am Vereinsheim zu entnehmen.
Außerhalb der Übungszeiten ist die Benutzung des Übungsgeländes aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
Die Verantwortung für Pflege und Ordnung auf dem gesamten Gelände ist dem Platzwart übertragen. Insofern hat der Platzwart Weisungsbefugnisse. Während der Übungsstunden liegt die
Weisungsbefugnis allein in den Händen des jeweiligen Übungsleiters oder dessen Stellvertreters. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
Gemäß Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 06.02.1998 unterziehen sich die Mitglieder bzgl. Impfnachweisen und Hundehaftpflichtversicherung einer freiwilligen Selbstkontrolle.
D.h., Impfpass und Versicherungsnachweis werden regelmäßig kontrolliert. Dieses betrifft auch am Übungsbetrieb teilnehmende Gäste.
Hunde außerhalb des eingezäunten Übungsgeländes sind grundsätzlich an der Leine zu führen.
Es wird darum gebeten, dass sich alle Zuschauer und Kinder während des Übungsbetriebes außerhalb des eingezäunten Geländes aufhalten. Kinder sollten nicht unbeobachtet in der Nähe von fremden
Hunden spielen.
Der Aufenthalt von Hunden im Vereinsheim ist nicht erwünscht. Ausnahmen sind mit Genehmigung des Vorstandes möglich.
Die Vereinshaftpflichtversicherung tritt nur bei durch den Verein verursachten Schäden und Verletzungen ein. Für Verletzungen durch Hunde innerhalb und außerhalb des eingezäunten Geländes
haftet ausschließlich der Hundehalter.
Für Verschmutzungen des Übungsplatzes oder die Beschädigung und / oder den Verlust von vereinseigenen Gegenständen wird die Beseitigung bzw. die Kostenerstattung für Neubeschaffung verlangt.
Hunde, die nicht direkt an den Übungen teilnehmen, sind entweder im Auto unterzubringen oder am Auto festzubinden. Sind Erdanker vorhanden, sollten die Hunde daran angebunden werden. Das
Anbinden an den Zaunpfählen ist nicht gestattet.
Der Hundehalter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund den Übungsbetrieb nicht durch Bellen stört oder durch sonstiges Verhalten unnötigen Lärm verursacht. Dies gilt
insbesondere für den sonntäglichen Übungsbetrieb.
Sind Spielgeräte aufgestellt, so ist deren Benutzung ausschließlich den Kindern vorbehalten. Dennoch erfolgt die Benutzung auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Der Spielplatz ist
hundefreie Zone!
Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz vor dem Vereinsheim raumsparend abzustellen. Für eventuelle Schäden haftet der Fahrzeugbenutzer. Die Zu- und Abfahrt sollte unbedingt auf der dem Übungsplatz
zugewandten Seite des Grundstücks erfolgen. Zur Vermeidung von Unfällen und unnötigem Lärm wird darum gebeten, auf dem Hofgelände im Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Als Löseplatz für die Hunde ist die Wiese hinter dem Vereinsheim zu nutzen.
Der Einsatz von Reizstromgeräten ist verboten und führt zum sofortigen Platzverweis.
Bei Nichteinhaltung der Platzordnung kann sich der Vorstand ein Platz- und Hausverbot vorbehalten.