Begleithund Ausbildung und Prüfung

 

Die Begleithundeprüfung (BH) oder auch Begleithundprüfung ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten im Alltag (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, VPG , Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH).

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate.

 

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbringen. Das bestehen dieses Nachweises ist Voraussetzung für den praktischen Bestandteil der Prüfung. Bei einem bereits vorliegenden "Hundeführerschein" ist dieser Nachweis nicht mehr notwendig.

 

Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Elektroreizgeräte (verboten!), Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Als Halsband sollte man eine Kette oder ein Lederhalsband verwenden. Jeder Hund der vorgeführt werden soll muss gechipt sein oder ein Tatoo im Ohr besitzen. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes.

 

Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema.

Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz und Platz aus der Grundstellung (freiwillig: aus der Bewegung) mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von ca. 30 Metern zu seinem Hundeführer abliegen.

 

Des Weiteren wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.

 

 

Vorraussetzung:

  • Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate.
  • Sachkundenachweis des Hundeführers (nur bei der 1. Prüfung Pflicht)
  • Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden.
  • Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist oder beispielsweise ein Lederhalsband tragen. 
  • Jeder Hund muss gechipt sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes.
  • Besitzer und Hundeführer müssen Mitglied in einem dem VDH angehörenden Verein sein.
Download
Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung
VDH_Fragenkatalog.pdf
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Prüfungsablauf (Laufschema)

 

 

folgt noch...